Silizium
Silizium wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als nicht-essentieller Nährstoff eingestuft – das Spurenelement muss also nicht mit der Nahrung aufgenommen werden. Eine spezifische biochemische Funktion des Siliziums bei Menschen oder Tieren konnte bisher nicht identifiziert werden. Auch Siliziummangelerscheinungen sind beim Menschen nicht bekannt.
Bei einer ausgewogenen Ernährung wird dem Körper regelmäßig Silizium zugeführt, denn es ist in den meisten Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs enthalten.
Nach Angaben der EFSA liegen keine Hinweise dafür vor, dass die Mengen an Silizium, die natürlicherweise in Lebensmitteln und Trinkwasser vorkommen und über die Ernährung aufgenommen werden, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Verschiedene Siliziumverbindungen (Siliziumdioxid und Silikate) werden als Zusatzstoffe zu technologischen Zwecken (unter anderem als Trennmittel, Trägerstoffe oder Entschäumer) in der Lebensmittelindustrie eingesetzt, was zu einer Erhöhung der Siliziumgehalte in Lebensmitteln beiträgt. Verlässliche Daten für daraus resultierende Siliziumaufnahmen liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht vor.
Empfohlene Höchstmenge pro Tagesdosis eines Nahrungsergänzungsmittels (NEM):
Eine Reihe von Siliziumverbindungen wurde von der EFSA entweder für den Zusatz zu Nahrungsergänzungsmitteln oder als technologische Zusatzstoffe bewertet und Aufnahmemengen von 350 Milligramm (mg) Silizium in Form von Siliziumdioxid, 100 mg Silizium in Form von Kieselsäure (Silicagel) sowie jeweils 10 mg Silizium in Form von Monomethylsilantriol und Cholin-stabilisierter Orthokieselsäure wurden als gesundheitlich unbedenklich angesehen. Das BfR empfiehlt, sich bei der Festsetzung von Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel an den von der EFSA erarbeiteten Bewertungen zu orientieren.
Stand: 6.9.2023